Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG)

28.01.2009: Das bisherige Gesetz soll dahin geändert werden, das der Berliner Datenschutzbeauftragte vor die Möglichkeit erhält, datenschutzrelevante Vorgänge in den Berliner Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen, zu kommentieren und ggf. um Änderungen zu bitten. Eine gelegentliche Einbeziehung reicht bei einem Thema wie dem Datenschutz einfach nicht aus. Und das soll dieses Gesetz erreichen.

Gemeinsamer Antrag mit der FDP und der CDU ...zum Antrag

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