Gesetz zur Stärkung der bezirklichen Demokratie und Selbstverwaltung (Selbstverwaltungsstärkungsgesetz)
23.07.2009: Die Kernpunkte unseres Antrags sind
- die Einführung des politischen Bezirksamtes
- eine Ausweitung der Entscheidungskompetenzen der Bezirksverordnnetenversammlung auf alle bezirklichen Angelegenheiten
- damit verbunden auch eine bindende Wirkung für das Bezirksamt bei all den Bürgerentscheiden, sofern sie sich auf die neuen Entscheidungskompetenzen der BVV beziehen
- die gesetzliche Absicherung der BVV-Fraktionen
- eine strukturelle Stärkung des Beteiligungsgremiums der Bezirke und dessen Umbenennung von Rat der Bürgermeister in Rat der Bezirksämter
- sowie die Einschränkung des Eingriffsrechts des Senats im Bau- und Stadtplanungsbereich analog zum geltenden Eingriffsrecht in anderen Bereichen.
Der Antrag "Gesetz zur Stärkung der bezirklichen Demokratie und Selbstverwaltung (Selbstverwaltungsstärkungsgesetz)" wurde von unserer Fraktion gestellt...zum Antrag