Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid - Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes
27.11.2009: Um Bürgerentscheide noch demokratischer und gerechter zu gestalten, wollen wir die 15 Prozent Beteiligungshürde, zu einer 10 Prozent Zustimmungshürde umwandeln.
Bisher mussten sich min. 15 Prozent der Stimmberechtigten an einem Entscheid beteiligen, damit dieser Gültigkeit hat. Wir wollen jedoch jeder Stimme eine Bedeutung geben und setzen uns dafür ein, dass min. 10 Prozent aller Stimmberechtigten für den Gewinn eines Entscheides stimmen müssen.
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