Waffen in Berlin: Kontrolle von Waffen in privatem Besitz
Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux:
1.Wie viele Waffenscheininhaber gibt es in Berlin?
2.Wie viele und welche Waffen besitzen diese registrierten Waffenscheininhaber?
3.Wie viele Waffenscheininhaber haben der zu-ständigen Waffenbehörde gem. § 36 Abs. 3 Satz 1 Waf-fengesetz (WaffG) die zur sicheren Aufbewahrung ge-troffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachgewiesen?
4.Wie viele verdachtsunabhängige Vorortkontrollen hat die zuständige Berliner Waffenbehörde in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils durchgeführt?
5.In wie vielen Fällen wurden diese verdachtsunabhängigen Vorortkontrollen den betroffenen Waffen-scheininhabern zuvor angekündigt? 6.In wie vielen Fällen dieser Kontrollen wurden Ver-stöße festgestellt und/oder sonstige Hinweise erteilt?
7.Wie viele verdachtsabhängige bzw. anlassbezogene Kontrollen gem. § 36 Abs. 3 Satz 3 WaffG hat es in den Jahren 2009, 2010 und 2011 gegeben und was waren die jeweiligen Anlässe?
8.Von welchen Dienststellen wurden in welchem Umfang die Kontrollen durchgeführt?
9.Wie viele Ordnungswidrigkeiten bzw. Strafverfahren wurden aus Anlass aller Vorortkontrollen ein-geleitet?
10.Ist geplant das Waffenregister auf eine elektro-nische Datei umzustellen und wenn ja, wie lautet die Planung?
11.Welche weiteren Vorbereitungen trifft der Senat, um bis zum 31.12.2012 das Waffenregister des Landes in das nationale Waffenregister zu übertragen?