Berliner Abgeordnetenhaus
Parlamentarische Pflichttermine sind die Plenar-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen. Abgeordnete haben das Recht, umfangreich Anfragen zu stellen. Seit kurzem gibt es auch ein Akteneinsichtsrecht in alle Vorgänge der Verwaltung, soweit sie keine Rechte von Privaten verletzen oder der Geheimhaltung unterliegen. Zu den wesentlichen Informationsrechten von uns Abgeordneten....
An sich ist es der ersten Gewalt - dem Parlament - vorbehalten, die Berliner Gesetze zu machen. Die Vorlagen kommen heute in der Regel aus der Verwaltung und wir beschließen sie nur. Ohnehin ist es als Oppositionsabgeordneter schwierig für die eigenen Vorhaben Mehrheiten zu finden. Opposition ist zwar Regierung im Wartestand. Aber solange wir warten, ist es eine vornehme Pflicht, Verwaltungs- und Regierungshandeln kritisch zu begleiten und auf Missstände aufmerksam zu machen.
So lautet auch das Motto meiner Fraktion: Kreativ, Konstruktiv, Kritisch. Grün eben.
