Sind wir alle §129a?

12.08.2007: Beitrag zur übertriebenen Anwendung des §129a StGB gegen die "Linke Szene" im SPUNK, der Mitgliederzeitschrift der GRÜNEN JUGEND.

Die Willkür ist schon da: 129 a! Warum sich viele Alt 68er an die Zeiten des Heißen Herbstes erinnert fühlen, warum auf Demos immer häufiger "Wir sind alle 129a" skandiert wird und warum § 129a Strafgesetzbuch Liebling der Ermittlungsbehörden ist. Von Benedikt Lux

Deutschlands bestbewachtester Zaun; der Einsatz von Spürpanzer, Tornado und Metallkäfigen: Wer sich - wie die GRÜNE JUGEND - zum G8-Gipfel nach Heiligendamm aufmachte, konnte einen Blick in das deutsche Sicherheitsarsenal werfen. Aber nicht nur das handfeste Spielzeug, auch ein seit 30 Jahren bestens bekannter Paragraph durfte seine Renaissance im Vorfeld des weitgehend friedlichen Gipfel-Protestes erleben. Ursprünglich zur Bekämpfung "linksextremistischen Terrors" als "Lex RAF" in den 70ern eingeführt, wird die unklarste Norm des Strafrechts, § 129a zur Einschüchterung und Kriminalisierung linksradikaler AktivistInnen eingesetzt.

So wurden vier Wochen vor dem G8-Gipfel etwa 40 Wohnungen von Angehörigen der linken Szene durchsucht, was die größte Razzia gegen Links seit Jahrzehnten gewesen sein dürfte. Grundlage: § 129a. Bemerkenswert ist, dass nicht nur Gründer oder Angehörige von "terroristischen Vereinigungen" ins Fadenkreuz der ErmittlerInnen kommen, sondern auch Personen, die eine solche Vereinigung unterstützen oder für sie werben. Was "werben" oder "unterstützen" heißen soll, wird dabei von der Staatsanwaltschaft gerne und gewollt überdehnt. Durchsucht - nicht angeklagt - werden, dürfen auch Zeugen, bei denen Hinweise zu den Beschuldigten führen könnten. Diese unkonkrete Materie bietet viel Platz für Konstruktionen, die mit den tatsächlichen Zusammenhängen in der linken Szene nur wenig zu tun haben. Bei den Durchsuchungen im Mai wurden keine nennenswerten Beweise gefunden. Die Ermittlungsverfahren werden wohl - wie 94 % der Verfahren auf Grundlage von § 129a - eingestellt werden. Dafür hat die Bundesstaatsanwaltschaft eine Menge neue Erkenntnisse über die Szene gesammelt. Und es scheint weder ihr noch den Bundesrichtern etwas auszumachen, dass rechtswidrig gehandelt wurde und der Fahndungserfolg ausbleibt. Hauptbeschuldigte bei den G8-Razzien waren das AutorInnenumfeld und VertreiberInnen von "Autonome in Bewegung" - einem 4 Jahre alten Autonomengeschichtsbuch. Was das mit Terrorismus zu tun haben soll, wird ein Geheimnis der Generalbundesanwaltschaft bleiben. Auch die Fahndungspannen und der Missbrauch sind bemerkenswert: So wurden AnwohnerInnen durchsucht, die mit den Beschuldigten nichts zu tun hatten, mehrere Rechner und sensible Unterlagen einer Flüchtlingsberatungsstelle beschlagnahmt. Die zweite Zielgruppe waren mutmaßliche Mitglieder der "mg", militanten gruppe. Unter diesem Namen mg finden sich mehrere Bekenntnisschreiben zu Inbrandsetzungen von leeren Autos und Gebäuden. Die Bundesanwaltschaft baut daraus eine "terroristischen Vereinigung". Kenner der Szene und Kriminalitätsexperten gehen jedoch davon aus, dass sich unter dem Namen "militante gruppe" Einzeltäter versammeln. Anfang August sind drei Personen beim Versuch drei Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden auf frischer Tat festgenommen worden. Das fehlgeschlagene Anzünden von Fahrzeugen ohne Gefahren für Menschen zu Terrorismus zu machen, ist ein Paradebeispiel von der falschen Strebsamkeit deutscher ErmittlerInnen. Delikat ist auch, dass ein weiterer, an der Tat unbeteiligter Wissenschaftler in Untersuchungshaft kam, weil er "Phrasen der mg-Bekennerschreiben" in seinen Aufsätzen verwendet. Auch schon früher wurden Personen, die eine "linke" Straftat rechtfertigten oder sich der dahinter stehenden Überzeugung anschlossen, kriminalisiert. Die ältere und neuere Geschichte des § 129a ist zusammengefasst ein Rechtsstaatsbruch; Meinungsfreiheit, Unschuldsvermutung und Willkürverbot verschwinden unter dem Mantel einer fadenscheinigen Terrorbekämpfung. Er ist aber auch eine uneffektive Waffe gegen Straftaten aus dem linken Milieu. Hier werden Kapazitäten unnötig verballert, die woanders dringend gebraucht werden. Das sollte selbst den ErmittlerInnen endlich zu denken geben. Zu Recht haben viele grüne Innen- und RechtspolitikerInnen seit Bestehen des § 129a immer wieder seine Abschaffung gefordert.

Gegen rechten Terror ist § 129a übrigens nicht so beliebt. 2004 kam es seit etlichen Jahren wieder zu einem Verfahren, weil in der rechten Szene Handgranaten und die übliche Hetze gegen MigrantInnen und Linke gefunden worden sind.

Während besonnene Personen zur Kenntnis nehmen, dass es in Deutschland seit dem Ende der RAF keine linksradikalen Straftaten mehr gab, die das Bestehen einer terroristischen Vereinigung nahe legen würden, scheint Innenminister Schäuble nur noch mögliche Anschläge in Deutschland im Blick zu haben. Laut denkt er über die Einführung eines § 129 c und 129 d nach, womit er dem Vernehmen nach terroristische Taten auch auf Einzeltäter ausdehnt und noch viel früher im Vorfeld den Terror jagen will. Wie bei vielen Sicherheitsüberlegungen in jüngster Zeit wird Sicherheit so nur vorgegaukelt, während die wahren Ursachen für Terrorismus außer Acht gelassen werden und Unbeteiligte durchsucht und festgenommen werden. Hier erklingt wieder das alte Lied der Inneren Sicherheit: Bleibt alles ruhig, wird den vielen Eingriffsmöglichkeiten - darunter Liebling 129a - gedankt. Gibt es einen Anschlag, sind die Sicherheitsbefugnisse längst nicht scharf genug.

Nachweise bitte der gedruckten Ausgabe entnehmen.

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