Härtefallkommission muss weiter machen
10.03.2008: Die Härterfallkommission für Flüchtlinge darf nicht am 31. Dezember 2009 außer Kraft treten! Auch wenn die positiv beschiedenen Fälle in letzter Zeit zurückgehen, so hilft es dennoch Flüchtlingen, die ein humanitäres Bleiberecht durch diese Kommission ausgesprochen bekommen können: Deshalb muss die Arbeit der anerkannten FlüchtlingsexpertInnen einfach fortgesetzt werden.
Härtefallkommission muss weiter machen
Der Jesuitenflüchtlingsdienst hat Recht: Die am 31. Dezember 2009 außer Kraft tretende Härtefallregelung für geduldete Flüchtlinge muss verlängert werden. Die Arbeit der Härtefallkommission hat sich alles in allem bewährt. 2007 wurde immerhin in 193 Fällen ein humanitäres Bleiberecht erteilt und die Betroffenen vor der Abschiebung verschont. Bedenklich stimmen dagegen die Zahlen, wonach sowohl die beratenen als auch die positiv beschiedenen Fälle zurückgehen (Beratung 2006: 1083; 2007: 418 - positive Bescheidung 2006: 508; 2007: 193) Und auch die Innenverwaltung muss sich fragen lassen: Warum folgt sie nur etwa zwei Drittel der Empfehlungen? (2007: 193 von 291; 2006: 508 von 820) Die Mitglieder der Härtefallkommission sind durch die Bank anerkannte Migrations- und FluchtexpertInnen. Und sie treffen selber eine Auswahl, in welchen Fällen sie ein Ersuchen an die Innenverwaltung stellen. Leider sind auch hier die Zahlen rückläufig: Wurden 2006 noch 1083 Fälle insgesamt beraten, waren es 2007 noch 418. Trotzdem: die vielen Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Berlin bewegen sich nach wie vor einem unüberschaubaren Behörden- und Paragraphendschungel. Bündnis 90/ Die Grünen fordern endlich ein Bleiberecht für MigrantInnen, die seit drei Jahren hier leben - ohne Wenn und Aber.