Tod des Abschiebehäftlings wirft Fragen auf
02.01.2008: Der Tod eines jungen Abschiebehäftlings erschüttert, wirft aber ebenso Fragen auf: Warum wurde nicht besonders aufgepasst? Haftvermeidung kann ein ebenso wirksames Mittel gegen solche Fälle sein. Wir fordern Aufklärung und Verbesserung.
Am Neujahrstag ist ein 28jähriger aus Tunesien stammender Insasse des Abschiebegefängnisses Berlin-Grünau an den Folgen eines Suizidversuches verstorben. Bereits drei Tage nach seiner Inhaftierung unternahm er den Selbstmordversuch. Bündnis 90/ Die Grünen werden im Innenausschuss die notwendige umfassende Aufklärung einfordern. Die Innenbehörde muss sich der Frage stellen, wieso ein junger Abschiebehäftling nicht unter besonderer Beobachtung steht und seine Haftfä-higkeit geprüft wird, wenn er frisch inhaftiert wird. Haftvermeidung muss gerade im Abschiebegewahrsam eine bedeutende Rolle spielen, da die Häftlinge in der Regel nicht strafrechtlich, sondern aufenthaltsrechtlich sanktioniert werden. Es ist keine Seltenheit, dass der Suizid dann unternommen wird, wenn der Inhaftierte gerade kurze Zeit und das erste Mal in Haft genommen wurde. Gegen den Suizid ausgelöst durch den sog. "Haftschock" hat etwa die JVA Moabit mittels eines Expertenteams dazu beigetragen, dass Inhaftierte kurz nach ihrer erstmaligen Inhaftierung unter besonderer Beobachtung stehen und gegebenenfalls stabilisiert und betreut werden. Die politische Verantwortung im Abschiebegewahrsam ist ungleich höher, da es sich um Verwaltungs- nicht aber um Strafhaft handelt. Dieser Suizidversuch ist ein weiterer Beleg dafür, dass die ärztliche und psychologische Betreuung in Abschiebehaft unzureichend ist. Es wird Zeit, auch im Abschiebegewahrsam eine freie und unabhängige ärztliche Betreuung zu ermöglichen.