Die Widersprüche in der Flüchtlingspolitik der Berliner LINKEN
22.09.2008: Die Flüchtlingspolitik der Berliner LINKEN ist mehr als fehlerhaft und weder ausreichend, noch überzeugend, denn Flüchtlinge brauchen endlich eine Politik, die sich auch um ihre Belange und Rechte kümmert!
1. DIE LINKE "Abschiebungen sind letztes Mittel" (laut Koalitionsvertrag )
BERLINER ALLTAG: Jedes Jahr gibt es ca. 1000 Abschiebungen, darunter sogar langjährige BerlinerInnen, Minderjährige und Kranke.
2. DIE LINKE will mehr Bleiberecht (laut Wahlprogrammen Bund und Berlin)
BERLINER ALLTAG: Ohne Job kein Bleiberecht, dabei bekommt die linke Arbeitssenatorin keine qualifizierte Jobvermittlung auf die Beine gestellt! Die Berliner Ausländerbehörde setzt das Bleiberecht sogar strenger um als die meisten anderen Bundesländer. Berlin ist Spitzenreiter bei nicht bearbeiteten Anträgen - die Betroffenen werden nicht einmal über Ihr Bleiberecht informiert.
3. DIE LINKE "Ausreichende medizinische Versorgung sichern" (laut Koalitionsvertrag Berlin)
BERLINER ALLTAG: Die LINKE tut nichts für die medizinische Versorgung von Menschen ohne Aufenthaltsstatus in Berliner Krankenhäusern - paradox: Die zuständige Gesundheitssenatorin Lompscher ist selbst Mitglied der LINKEN!
4. DIE LINKE "Wir wollen alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um langjährigen Flüchtlingen eine Perspektive zu geben." (laut Wahlprogramm Berlin)
BERLINER ALLTAG: Die LINKE betreibt heruntergekommene Zwangsunterkünfte, auch für langjährige Flüchtlinge, und weitet diese Heime gegenwärtig sogar aus.
Die LINKE macht peinliche Alibi-Aktionen: Nach 2 Jahren "Nichtstun" brachte die LINKE einen Antrag zur Weiterführung der Härtefallkommission in das Berliner Abgeordnetenhaus ein (Aufforderung zur Bundesratsinitiative). Dabei haben sich SPD/CDU im Bund bereits vor längerer Zeit darauf geeinigt und die Fortführung Ende August in den Bundestag eingebracht.
FAZIT: Nach sieben Jahren Linkspartei an der Regierung ist sie in der Flüchtlingspolitik von anderen Parteien nur in ihren Reden zu unterscheiden. Die Flüchtlingspolitik in Berlin ist nach wie vor repressiv.
HINTERGRUNDINFOS:
Zu 1.: Abschiebungen a) Zahlen, Daten, Fakten in kleinen Anfragen:
Abschiebungen:
www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-10494.pdf
Abschiebehaft:
www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-11578.pdf
b) Einzelfälle
Abschiebung nach 27 Jahren Deutschland
www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_pe.php?sid=401
Abschiebung eines Minderjährigen
www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_pe.php?sid=394
Abschiebung nach 17 Jahren Berlin
www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_pe.php?sid=331
Weitere Beispiele - etwa Abschiebung aus Therapie und/oder Krankheit -
www.fluechtlingsrat-berlin.de/presseerklaerungen.php
Zu 2. Bleiberecht Im bundesweiten Vergleich liegt Berlin bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung der IMK an viertletzter Stelle (BT-Drucksache 16/6832). Dies gilt sowohl für die erteilten Aufenthaltserlaubnisse im Verhältnis zur Zahl der geduldeten Ausländer als auch für das Verhältnis der genehmigten zu den gestellten Anträge.
AntragstellerInnen in Berlin müssen ihren Lebensunterhalt für mehr als die Hälfte der Zeit vom 01.09.2007 bis zum 31.12.2009 vollständig gesichert haben, in anderen Ländern nur überwiegend. Wechsel von § 104 a in einen anderen Titel in Berlin unmöglich
Asylbewerber sind vom Bleiberecht ausgeschlossen, wenn sie zum Stichtag 01.07.07 noch im Besitz einer Aufenthaltsgestattung waren (in anderen Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein anders). Die nachträgliche Antragsfrist wurde verkürzt (vom 01.10.07 auf 18.05.07)
Es gibt keine adäquate Jobvermittlung trotz linker Senatorin Heidi Knake-Werner (Arbeit, Soziales und Integration).
3. Medizinische Versorgung Seit Jahren verspricht der Senat, sich um die Einrichtung eines Fonds einzusetzen, der private/karitativ getragene, medizinische Flüchtlingsdienste unterstützen soll. Der Fonds soll aus privaten Mitteln errichtet werden. Bislang hat der Senat weder einen Fonds noch ein Konzept dazu gemacht. Grundsätzlich kritisch ist, dass der Senat die gesundheitliche Versorgung ohne staatliche Verantwortung gewährleisten will. Bei bis zu 100.000 Menschen ohne Papier in Berlin: Völlig unzureichend. Staatliche Krankenhäuser müssen wegen einer Regelung im Asylverfahrensrecht Menschen ohne Aufenthaltsstatus melden, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Die Gesundheitssenatorin Lompscher (LINKE) weigert sich aber, die öffentlichen Krankenhäuser zu veranlassen, den Aufenthaltsstatus von den PatientInnen nicht abzufragen. So sind es ehrenamtlich arbeitende medizinische Flüchtlingsdienste, die eine erste Prognose machen und dann unter widrigen Bedingungen die Weiterbehandlung bei hilfsbereiten ÄrztInnen (die sich aber gerade durch diese Zusammenarbeit ins Unrecht setzen) etwa in kirchlichen Krankenhäusern, organisieren.
Zu 4. Gemeinsame Unterbringung Motardstraße In der Unterbringung "Motardstraße" leben ca. 300 Menschen, die nicht nach Bundesrecht in eine gemeinsame (Zwangs-) Unterkunft eingewiesen werden müssten. Die Einrichtung liegt in einem unwirtlichen Industriegebiet. Die Verpflegung ist mangelhaft. Eine öffentlich getragene Asylberatung gibt es dort - entgegen der EU-Aufnahmerichtlinie - nicht. Verantwortlich ist wieder die Sozialsenatorin Knake-Werner. Gegenwärtig soll noch ein weiteres Lager für Familien in Betrieb genommen werden. Die Senatorin ist Preisträgerin der "Goldenen Kakerlake".