Petition für Afro Hesse

21.11.2008: Erfolgreiche Petition an den Hessischen Petitionsausschuss, mit der Bitte Afro Hesse sofort aus der Abschiebehaft zu entlassen.

Sehr geehrte Damen und Herren, hoch verehrte Kolleginnen und Kollegen,

ich erbitte höflichst für T.:

die Aufhebung der Freiheitsentziehung - Rücknahme des Antrages durch Regierungspräsidium Darmstadt, die Erteilung einer Duldung und eines Urlaubsscheins für das Bundesland Berlin, damit er noch in Deutschland heiraten kann und sodann zur Nachholung des Visumsverfahrens freiwillig ausreisen kann, wenn ihm sein Pass herausgegeben worden ist.

Die Entscheidung des Petitionsausschuss ist eilbedürftig. Die Abschiebung ist für den 17.10.2008 vorgesehen. Herr T. will sich der vollziehbaren Ausreiseverpflichtung nicht entgegen stellen.

T. ist seit dem 25. September 2008 im Berliner Abschiebungsgewahrsam Grünau inhaftiert; zuständig ist die Ausländerbehörde Hessen (Regierungspräsidium Darmstadt).

T., geboren in Algerien, lebt seit 1991 Jahren mit kurzer Unterbrechung 2003/2004 in Deutschland. Die ersten 13 Jahre als Asylbewerber und Geduldeter, später ohne Status, widmete er sich seinen musikalischen Talenten und arbeitete, u.a. mit dem bekannten Rocker Joachim Deutschland zusammen. Stücke von ihm "Mehr als Musik" und "Der verschollene Immigrant" setzen sich intensiv mit dem Leben als Papierloser in Deutschland auseinander. In der Folge berichteten auch Fernseh- und Zeitungsbeiträge über die Situation des "verschollenen Immigranten". Herr T. spricht mehrere Sprachen und ist seit über drei Jahren mit seiner - bei einem namhaften Verlag kaufmännisch angestellten - Freundin zusammen; seit diesem Sommer sind sie verlobt. Nach meinem Dafürhalten ist Herr T. in unser Land integriert und stellt weder eine wirtschaftliche noch persönliche Belastung für unsere Sozial- und Sicherheitssysteme dar. Seine Verlobte M. ist bereit Ihn mit zu versorgen, außerdem besitzt er einen Status als prominenter Musiker, der erst am Anfang seiner Musikerkarriere steht.

Herr T. ist als Kind mit seiner Familie vor dem algerischen Bürgerkrieg nach Deutschland geflüchtet. Seine erste Sprache ist Deutsch und er sieht Deutschland als sein Heimatland an; Algerien ist ihm fremd. Der Vater ist zwischenzeitlich deutscher Staatsangehöriger; alle weiteren Familienangehörigen verfügen über Aufenthaltstitel in der Folge der Härtefallregelung 2000 bzw. gemäss § 28 AufenthG.

Am Donnerstag, den 2. Oktober 2008, habe ich Herrn T. im Abschiebungsgewahrsam für 3 Stunden besucht und mir ein Bild von seiner Person gemacht. Herr T. schilderte eindrucksvoll, wie es ist, als Mensch ohne Aufenthalt in der Bundesrepublik seinen Lebensmittelpunkt zu haben. Dauerhaft in Erinnerung wird mir verbleiben, wie er den Moment "als alles aufflog" wahrnahm. Er spricht perfektes deutsch mit rhetorischen Raffinessen. Es ist kaum zu glauben, wie sehr im seine Integration gelungen ist, ohne die Unterstützung deutscher Behörden.

Immer wieder negativ ins Gewicht fällt für Herrn T., dass er im Mai 1999 ein "Abzieh"-Delikt beging. Darauf angesprochen, räumte er diesen Fehler ein. Damals sei eine bereits zugesagte Übernahme als Auszubildender zurückgenommen worden, weil die vorrangige Einstellung von Menschen mit sicherem Aufenthaltstatus zu beachten sei. Gleichwohl beteuerte er, dafür gäbe es keine Entschuldigung. In der Folge der Verurteilung zu einer achtmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung im Januar 2000 wurde die Anwendung der Härtefallregelung 2000 für den in der Zwischenzeit volljährig gewordenen Herrn T. abgelehnt. In dem Strafverfahren war Herr T. geständig, ebenso in dem jetzigen Verfahren des AG Tiergarten wegen des Vorwurfs des illegalen Aufenthalts.

Eine freiwillige Ausreise scheiterte bislang auch, weil die Ausländerbehörde Hessen den abgelaufenen Pass Herrn T. besitzt und ihm die selbständige Verlängerung des Passes und so die freiwillige Ausreise nicht möglich war. Herr T. hat mehrfach die Vorlage eines Flugtickets angeboten, konnte jedoch selbst kein Ticket vorlegen, da ihm die Behörden bis zur Flugbuchung durch die Behörden nicht sagen konnten, welche Flüge sie konkret akzeptieren würden. Seitens der in Amtshilfe tätigen Flugbucher des LABO Berlin erfolgten täglich unterschiedliche Auskünfte.

Die Ausländerbehörde hat die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise im Hinblick auf den mehrjährigen illegalen Aufenthalt mehrfach abgelehnt, obwohl sie sich der Möglichkeit nie "grundsätzlich verschließen" wollte. Mit der Verweigerung der freiwilligen Ausreise lässt die Ausländerbehörde die für Herrn T. und seine deutsche Verlobte eintretende besondere Härte, in Algerien heiraten zu müssen, außer betracht.

Ich kenne T. auch, weil sich zahlreiche jugendliche Berliner unterschiedlicher Herkunft an mich gewandt haben. Einige dieser Jugendlicher hatten vor etwa einem Jahr einen erheblichen Konflikt mit der Berliner Polizei, in dem ich mich vermittelnd einsetzte. Nun erlebe ich eine große Welle der Sympathie und Solidarität, die u.a. diese sog. "Problemjugendlichen" aus Kreuzberg lostreten: Sie organisieren Konzerte, sie suchen Verbündete in der Politik, sie sammeln Unterschriften und drucken Plakate. Ihre Begründung, weshalb sie sich für Afro Hesse einsetzten: "Obwohl er aus Darmstadt (!) kommt, ist er einer von uns."

Der Fall T./ alias Afro Hesse hat mir gezeigt, wie sehr - auch unter Verstoß gegen das deutsche Aufenthaltsrecht - Zusammenhalt und Verantwortung füreinander möglich sind.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Ermöglichung einer Haftentlassung und Duldung mit anschließender freiwilligen Ausreise von Herrn T., zur baldigen Wiedereinreise der Bundesrepublik und ihren Grundwerten zuträglich ist. Eine positive Bescheidung entspräche dem Schutz der sich anbahnenden Ehe und Familie, der Bereicherung unseres kulturellen Lebens und der Integration hier lebender Menschen mit unsicherem Aufenthalt.

Die zwangsweise durchgesetzte Abschiebung würde bedeuten: Heirat in Algerien, in der Herr T., sowie seine deutsche Verlobte womöglich einer Anzahl von Unsicherheiten unterworfen sind. Herr T. erfährt dort keinen Schutz durch seine Familie; alle leben hier. Die Prozedur eine Heiratserlaubnis für eine deutsche Verlobte vor den algerischen Behörden zu erstreiten ist mit einem unabsehbaren Aufwand verbunden. Herr T. waren die Ängste in der Haft und vor allem vor der uneinschätzbaren Situation für sich und seine Verlobte deutlich anzusehen; auch vor den zunehmenden islamistischen Aktivitäten in Algerien.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter oben angegebenem Kontakt zur Verfügung.

Hochachtungsvolle, kollegiale Grüße aus Berlin,

Benedikt Lux

Presseerklärung zur erfolgreichen Petition ...Zur Presseerklärung

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