Bleiberecht in Berlin

03.12.2008: Flüchtlinge, die länger als 6 Jahre in Berlin leben, haben nun eine Chance auf einen etwas sichereren Aufenthaltstatus. Wie läuft es in der Praxis mit der Umsetzung der Altfallregelung? Wie wieviele Anträge wurden gestellt? Wieviele abgelehnt?

Die Altfallregelung besagt, dass eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden kann, wenn einE gedulteteR AusländerIn sich am 1. Juli 2007 mindestens seit acht Jahren oder seit mindestens sechs Jahren (wenn sie oder er in einem Haushalt mit minderjährigen oder ledigen Kindern lebt) ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet aufgehalten hat. Zusätzlich muss ausreichender Wohnraum, hinreichende mündliche Deutschkenntnisse und der Schulbesuch von schulpflichtigen Kindern nachgewiesen werden. Wie in der Praxis tatsächlich damit verfahren wird und wieviele Menschen schon einen solchen Antrag stellen konnten,
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