WIR WOLLEN KEIN STÜCK VOM KUCHEN...
1949 entschied der Parlamentarische Rat, das aktive Wahlalter auf die Volljährigkeit, also damals 21 Jahre, festzulegen. Mitte der 60er-Jahre sprachen sich dann besonders jüngere Bundestagsabgeordnete für die Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre aus. Unter dem Eindruck der Protestbewegungen 1967/1968 befürworteten bald alle im damaligen Bundestag vertretenen Parteien ihr Anliegen. 1970 beschloss dann der Bundestag die Absenkung des Wahlalters auf 18 Jahre - allerdings ohne gleichzeitig das Volljährigkeitsalter zu senken. Diese Angleichung folgte erst 1975.
Seit Mitte der 90er-Jahre hat das Thema "Wahlalter" erneut an Bedeutung gewonnen. Einer sinkenden Wahlbeteiligung und einer von Medien und Politik formulierten Politikverdrossenheit junger Mensch soll mit der Herabsetzung des Wahlalters begegnet werden. 1996 durften bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen erstmals 16-Jährige wählen. Außer in Niedersachsen gibt es momentan in Mecklenburg-Vorpommern, in Nordrhein-Westfalen, in Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein ein aktives Kommunalwahlrecht ab 16. Bei allen Landtags- sowie den Bundestagswahlen dürfen aber weiterhin erst 18-Jährige wählen. Im September 2006 startet auch in Berlin der Versuch, Jugendliche ab Sechzehn an den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen zu lassen.
Wir, die als junge Grüne lange für einen Schritt in diese Richtung gekämpft haben, können nun nicht anders, als die Jüngeren unserer Generation aufzufordern: Geht wählen! Dennoch wollen wir nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Es gibt keinen Grund, allen EinwohnerInnen ein Wahlrecht auf allen Ebenen vorzuenthalten es sei denn, die Politik fürchtet sich vor der Gesellschaft. Trotz Änderungen der Rechtslage sind weder MigrantInnen, die keinen europäische Staatsbürgerschaft besitzen, noch junge Menschen Wahlberechtigt. Reife und Vernunft ist kein Argument vor dem Hintergrund, dass ältere Menschen ihre Wahlentscheidung auch nicht fundierter erklären können, außer, dass sie schon länger so wählen wie sie wählen. Altersgrenzen sind genauso wie die Staatsbürgerschaft willkürlich, sobald man akzeptiert, dass Menschen ein Recht haben ihr Lebensumfeld mitzugestalten. Dabei muss die demokratische Teilhabe über das Recht alle paar Jahre ein Kreuz zu machen hinausgehen. BürgerInnenhaushalte, verbindliche BürgerInnenentscheide sind nur einige Beispiele hin zu einem MEHR an direkter Demokratie im Kiez. Jugendparlamente und Migrationsbeiräte sind nett gemeint, verfehlen aber ihr Ziel. So sind sie mit keinen zwingenden Mitbestimmungsrechten ausgestattet und nicht flächendeckend eingerichtet. Die Placebowirkung ist offenkundig, sie sind Spielwiese, allenfalls Organe mit Vernetzungs- und Apellwirkung. Keine Partei, keinE RegierendeR müsste sich davor fürchten, eine Nichtbeachtung würde mit Stimmenverlusten unter diesen Klienteln einhergehen.
WIR WOLLEN DIE GANZE BÄCKEREI !
Auch das Wahlrecht für 16-Jährige zu der Bezirksverordnetenversammlung kann nur ein erster Schritt sein auf dem Weg in eine lebendige Demokratie, die die Zukunft im Auge hat und alle teilhaben lässt, die mitgestalten wollen. Entscheidend ist, ob es gelingt, spürbare Veränderungen aufgrund des Willen und des Engangements unmittelbar Beteiligter tatsächlich herbeizuführen. Dazu müssen die Institutionen und die Lebensumfelder der angesprochenen Gruppen mit mehr Selbstbestimmungsrechten ausgestattet werden. Bestes Beispiel ist die Schule: Hier bestimmen immer noch LehrerInnen - vereinzelt gemeinsam mit Eltern über das Schicksal der SchülerInnen.
Die Erfahrungen mit dem aktiven (Kommunal-)Wahlrecht ab 16 haben gezeigt: Die Präferenzen der neuen WählerInnen unterscheiden sich so gut wie gar nicht von den Anderen. Auch die Wahbeteiligung ist kaum anders. Ziel ist es also, nicht die Wahlergebnisse zugunsten bestimmter Kräfte zu ändern. Ziel ist es, die Perspektive bislang Ausgeschlossener in die Politik miteinfließen zu lassen: Von Kindern, Jugendlichen und MigrantInnen. Das bedeutet: Am Ergebnis muss sich nichts ändern. An der bestehenden Parteienprogrammatik kann sich - für mehr Zukunftsfähigkeit und mehr gesellschaftlicher Teilhabe - gegenwärtig nicht genug ändern!
Clara Herrmann und Benedikt Lux