Trotz Terroralarm: Meine Daten gehören mir
2005 zählte der Berliner Datenschutzbeauftragte 1137 Eingaben von Berlinerinnen und Berlinern, die sich über die Art und Weise des Umgangs mit ihren persönlichen Daten beschwerten; vor drei Jahren waren es noch 924. Erstmals überwiegen Beschwerden gegenüber private Unternehmen und Personen. 350 Eingaben richteten sich gegen Private, 321 gegen Behörden.
Nun kann man sagen, im Zuge der Terrorgefahr müsste die Videoüberwachung ausgedehnt werden. Videoüberwachung hätte aber keinen einzigen handwerklichen Fehler der Bombenbauer verhindert. Videoüberwachung ist ein Instrument zu Verfolgung, es sei denn, es wird - wie an ganz gefährdeten Orten üblich "live" überwacht, um einschreiten zu können. Datenschutz muss um so mehr auf ganz anderen Feldern gewahrt werden. :
In Berliner Kinos wird das Publikum heimlich mit Nachtsichtgeräten gefilmt, in Berliner Wohnsiedlungen kann die Nachbarschaft nach Laune mit Videokameras bespitzelt werden, neugierige Arbeitsamtsangehörige schnüffeln im Schlafzimmer von Hartz-IV-Betroffenen herum. Die SchuFa petzt, wenn die Handyrechnung nicht bezahlt wurde. Der technische Fortschritt, insbesondere die zunehmende Digitalisierung macht Datensammelei immer einfacher. Eine effektive Kontrolle wird komplizierter und undurchschaubarer aber um so nötiger. Besorgniserregend sind namentlich der bevorstehende, flächendeckende Einsatz von RFID-Chips und die weitere Entwicklung der Sensortechnik.
Wir brauchen deswegen eine neue Offensive für mehr Datenschutz. Dieser hochsensible Bereich darf von Politik und Gesellschaft nicht nach dem Motto banalisiert werden:„Was habe ich denn schon zu verbergen ?“. Es gilt den Grundsatz der Datensparsamkeit konsequent anzuwenden. Jede Erhebung - nicht erst die Verwendung - personenbezogener Daten ist ein Eingriff in ein Grundrecht, der ausnahmsweise gerechtfertigt ist. Andersherum wird übereifriges Datensammeln zur Regel.
Deswegen:- Ständige Kontrolle der eingeführten Überwachungsmaßnahmen Insbesondere bei der BVG, die seit diesem Jahr ohne Anlassbezogenheit Videodaten ihrer Fahrgäste speichert. Auch die Umsetzung von Hartz IV benötigt ein datenschutzgerechteres Verfahren.
- Datenschutzsiegel für Berlin nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins Ein unabhängiges Landeszentrum könnte bestimmte Produkte und Dienstleistungen prüfen und gegebenenfalls eine datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit bescheinen. So kann Vertrauen in moderne Kommunikationstechnologien geschaffen werden
- Ausbau der Berliner Behörde für Datenschutz Es kann nicht sein, dass der Berliner Datenschutzbeauftragte mit einer Mini-Personal-Ausstattung von 20 Personen auskommen muss. Da bleiben für die 1137 Beschwerden – Tendenz steigend - einfach gerechnet nicht einmal 30 Minuten Bearbeitungszeit.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin
Netzpolitik – Tagesaktuelles Weblog rund um Informationen und Datenschutz
Volkszählungsurteil des BVerfG
Quellen im wesentlichen: Datenschutzbericht 2005