Hausbesuche bei Waffenbesitzern sind möglich und machbar, Herr Innensenator!
15.03.2009: In der Debatte nach dem tragischen Amoklauf verkündet der Innensenator widersprüchliches. Zwar sagt er, Waffen gehörten eigentlich nicht in den privaten Besitz, was Zustimmung verdient, doch wären Kontrollen aller WaffenbesitzerInnen nicht durchführbar. Wir sind allerdings der Meinung: Es ist möglich und nötig!
Der Innensenator tut gut daran, keine überhastete Debatte nach dem tragischen Amoklauf in Baden-Württemberg zu führen. Auch seine Aussage, eigentlich gehöre keine Waffe in den privaten Besitz, verdient Zustimmung. Der Innensenator verstrickt sich aber in Widersprüche, wenn er wie heute im Innenausschuss den 19.000 WaffenbesitzerInnen in Berlin einen Freibrief ausstellt. Hausbesuche seien rechtlich weder möglich, noch habe die Polizei ausreichend Kapazitäten dafür. Natürlich geht das, Herr Innensenator! Das Waffengesetz sieht vor, dass die Polizei bei WaffenbesitzerInnen vor Ort nachfragen kann, ob die Waffe ordnungsgemäß gelagert ist. Und wer legal eine Waffe besitzt, ist bei den Meldebehörden verzeichnet. Im Polizeialltag wird bereits bei geringeren Anlässen eingeschritten. Zusätzliche Stichproben, Abfragen und Hausbesuche bei den WaffenbesitzerInnen werden unsere Polizei nicht überfordern. Wir Bündnisgrüne fordern: Solange sich in Berlin über 50.000 Waffen im privaten Besitz befinden, muss konsequent kontrolliert werden! Sich auf beschränkten rechtlichen und personellen Möglichkeiten auszuruhen, ist falsch, scheinheilig und gefährlich!

