Wahlalter 16 - Wir setzen uns dafür ein

30.11.2009: Wir setzen uns dafür ein, dass junge Erwachsene schon mit 16 Jahren bei der Abgeordnetenhaus von Berlin mitbestimmen dürfen.
Es ist sinnvoll, junge Menschen so früh wie möglich an den Entscheidungen, die auch sie betreffen, teilhaben zu lassen.

Eine kurze Videobotschaft zum Thema "Wahlalter 16" finden sie auf unserer Fraktionswebsite


Pressemitteilung: "Mehr Demokratie für Berlin wagen - 2011 mit 16 das Abgeordnetenhaus wählen!"
Von den Fragen der politischen Zukunftsgestaltung sind nachfolgende Generationen am stärksten betroffen. Daher ist es sinnvoll, junge Menschen so früh wie möglich an den Entscheidungen, die auch sie betreffen, teilhaben zu lassen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will, dass junge Berlinerinnen und Berliner schon mit 16 Jahren das Abgeordnetenhaus mitwählen dürfen. Sie sollen endlich eine Stimme bekommen. Die Fraktion bittet deshalb auch um eine breite außerparlamentarisch Unterstützung ihrer Initiative. Die Berliner Abgeordneten wiederum sind aufgefordert, für eine entsprechende Verfassungsänderung zu stimmen, damit künftig in Berlin auch Jugendliche eine entscheidende Stimme haben.
Das Mindestalter zur Wahl des Abgeordnetenhauses soll so von 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden. Wahlberechtigt sollen alle Deutschen sein, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Berlin ihren Wohnsitz haben.
Auf Bezirksebene hat sich das Wahlalter ab 16 Jahren bereits bewährt. Seit der Verfassungsänderung von 2005 können auch 16- und 17-Jährige an der Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung und an bezirklichen Bürgerentscheiden teilnehmen. Es ist unverständlich, warum ihnen entsprechende politische Entscheidungsmöglichkeiten auf Landesebene verwehrt bleiben. Es ist unlogisch, dass 16- bis 18-Jährige auf Landesebene bereits an Volksinitiativen teilnehmen, aber nicht an Volksbegehren und Volksentscheiden, da diese an das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus gekoppelt sind.
Bremen hat am 28. Oktober 2009 die Einführung des Wahlalters ab 16 Jahren zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft beschlossen und damit als erstes Bundesland den Ausschluss von 16- und 17-Jährigen von Landtagswahlen aufgehoben.
Auch Jugendliche sind Trägerinnen und Träger demokratischer Grundrechte. Die Möglichkeit, mitentscheiden zu können und durch ein frühes Wahlrecht ernst genommen zu werden, kann dazu beitragen, das Interesse für Politik zu fördern. Die Erweiterung des Wahlrechts für Berliner Jugendliche ist nicht nur ein Gewinn an Selbstbestimmung und Teilhabechancen, sondern trägt zudem zur Belebung der demokratischen Kultur insgesamt bei.
Unsere Anträge an das Abgeordnetenhaus zum Wahlalter 16:
-Antrag 1
-Antrag 2

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