Freitod in der JVA Moabit

01.02.2007: Wieder ein Freitod in der JVA Moabit. Hat die zuständige Behörde versucht etwas zu verdunkeln und welche Umstände haben zu dem Freitod geführt? Die Fragen richten sich direkt an die zuständige Justizsenatorin.

Präsident Walter Momper: Für die Fraktion der Grünen hat nun Herr Lux das Wort zu einer Anfrage.

Benedikt Lux (Grüne): Frau Senatorin von der Aue! Wir hatten gestern wieder einen Freitod in der JVA Moabit zu beklagen. Ich wollte Sie bitten, etwas zu den näheren Umständen zu berichten: Wie lange saß der Mensch? Wofür saß er? Wie viel Reststrafe hatte er? Welche Motivation kann man dem Freitod zugrunde legen? Warum gab es keine sofort eingeleiteten Maßnahmen von Justizvollzugsbediensten? - Perspektivisch noch wichtiger: Wann kommen Sie zu der Einsicht, dass Ihre Weisung aus dem Dezember nicht dazu führt, dass Sie Suizide verdunkeln können, sondern diese vielmehr aufgedeckt werden, und dass man sich darum kümmern muss, dass die Selbstmorde in den Justizvollzugsanstalten nicht von dieser Politik befördert werden?

Präsident Walter Momper: Frau Senatorin von der Aue!

Senatorin Gisela von der Aue (Senatsverwaltung für Justiz): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Meine dienstliche Weisung, Suizide, bei denen es keine Auffälligkeiten gibt, von uns aus - vonseiten der Justizverwaltung - nicht mehr an die Presse zu geben, habe ich u. a. auch aus datenschutzrechtlichen bzw. personenschutzrechtlichen Gründen erlassen, aber keineswegs, um etwa etwas zu verdunkeln. Wir kommen allen Presseanfragen nach und geben entsprechende Antworten. Wir bestätigen solche Vorfälle, wenn wir danach gefragt werden. Dies vorab, um Ihnen ein für allemal zu sagen, dass es hierbei in keiner Weise um etwaige Verdunkelung geht. Zum Zweiten geben wir in solchen Einzelfällen keine Auskünfte über die Person des Verstorbenen. Ich kann Ihnen aber noch einmal versichern, dass das, was Sie eben gesagt haben, nicht zutrifft. Es sind selbstverständlich unmittelbar Sofortmaßnahmen ergriffen worden. Die Justizvollzugsbediensteten haben sich sofort darum gekümmert. Innerhalb weniger Minuten - ich glaube, es waren drei oder vier Minuten - ist der zuständige Anstaltsarzt dort gewesen und hat Reanimierungsversuche unternommen. Ich wiederhole auch, was ich bereits im Rechtsausschuss ausgeführt habe: Selbstverständlich lassen uns Suizide nicht kalt -ganz im Gegenteil: Es gibt seit einiger Zeit in der Justizvollzugsanstalt Moabit, wo die Untersuchungshaftgefangenen untergebracht sind, eine ständige Arbeitsgruppe, die sich mit der Suizidprophylaxe auseinandersetzt und sich auch bundesweit mit anderen, ähnlichen Arbeitsgruppen austauscht. Deren Ergebnisse, deren Erkenntnisse und deren neuere Methoden in der Erkennung von Suizidgefährdungen werden in Fortbildungsveranstaltungen an die Justizvollzugsbediensteten weitervermittelt. In diesem konkreten Fall gab es überhaupt keinen Hinweis auf eine Suizidgefährdung, und zwar insbesondere deswegen nicht, weil noch Anfang dieses Jahres - am 13. Januar, wenn ich mich richtig erinnere - ein Antrag auf Haftverschonung gestellt worden ist, der von dem Anwalt des Betroffenen als sehr aussichtsreich einge-schätzt wurde. Diese Einschätzung kannte der Betroffene auch. - Vielen Dank!

Präsident Walter Momper: Herr Lux hat das Wort zu einer Nachfrage. - Bitte schön!

Benedikt Lux (Grüne): Frau Senatorin! War es der erste Suizid in einer JVA in diesem Jahr? Meinen Sie nicht, dass das Informationsbegehren des Parlaments höher zu werten ist als die datenschutzrechtlichen Aspekte, die Sie genannt haben?

Präsident Walter Momper: Frau Senatorin von der Aue hat das Wort zur Beantwor-tung. - Bitte!

Senatorin Gisela von der Aue (Senatsverwaltung für Justiz): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lux! Es war der erste Suizid in diesem Jahr. Im Übrigen habe ich darauf hingewiesen, dass wir dem berechtigten Informationsbegehren des Parlaments selbstver-ständlich nachkommen. Ich hatte bereits im Rechtsaus-schuss ausgeführt, dass wir Ihnen regelmäßig eine Statistik über die Todesfälle - und zwar nicht nur über die Suizide, sondern auch die anderen Todesfälle, die es in den Justizvollzugsanstalten gibt - vorlegen werden. Wir werden dann anhand dieser Statistik im Rechtsausschuss erörtern können, warum es welche Entwicklungen gegeben hat und welche Maßnahmen unter Umständen ergriffen werden müssen.

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