Nachträgliche Sicherungsverwahrung von Jugendlichen

10.07.2008: Die spontane Anfrage möchte klären, ob derzeit eine Sicherheitsverwahrung bei jugendliche StraftäterInnen auch nach Verbüßung der Haftstrafe vorkommt oder ob diese bereits nötig war, so wie in einem neuen Entwurf der Regierung vorgesehen ist.

Präsident Walter Momper: Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Lux von der Fraktion der Grünen. - Bitte schön, Herr Lux!

Benedikt Lux (Grüne): Danke schön, Herr Präsident! - Frau Justizsenatorin! Auch von uns grünen Rechtspolitikern alles Gute zum Geburtstag! Möge die Sonnenblume Sie daran erinnern, eine gute Justizpolitik mit den Bediensteten und den von ihr Betroffenen zu machen.

Präsident Walter Momper: Sie müssen jetzt aber zu der Anfrage kommen!

Benedikt Lux (Grüne): Ich werde doch wohl die Höflichkeit vor die Frage setzen dürfen!

Präsident Walter Momper: Mit einem Satz ist die erfüllt! Sie müssen das nicht noch weiter ausführen! Bitte, stellen Sie Ihre Frage!

Benedikt Lux (Grüne): Frau Senatorin! Sie haben die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Jugendlichen begrüßt, also dass die Jugendlichen nach ihrer Haft noch einmal in Sicherungsverwahrung genommen werden dürfen. Können Sie aktuelle Fälle aus der Jugendstrafanstalt Berlin benennen, bei denen das möglicherweise in Betracht kommen könnte?

Präsident Walter Momper: Frau Senatorin von der Aue!

Senatorin Gisela von der Aue (Senatsverwaltung für Justiz): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Lux! Ich habe dieses neue Gesetzesvorhaben insoweit begrüßt, als wir inzwischen einsehen mussten, dass es in sehr wenigen Fällen möglich sein kann, dass auch ein nach Jugendstrafe Verurteilter nach Verbüßung seiner Haftstrafe noch so gefährlich sein kann, dass die Bevölkerung vor ihm gesichert werden muss. Diese Erkenntnis ist mir nicht sehr leicht gefallen. Gleichwohl stehe ich dazu, dass wir dieses Gesetzesvorhaben mit unterstützt haben. Wir haben derzeit keine Erkenntnisse, die wir gesichert verwenden können, um zu sagen, es gebe einen oder mehrere Jugendliche im Jugendvollzug, die der nachträglichen Sicherungsverwahrung zugeführt werden müssten. Es ist auch gerade der Sinn und Zweck der nachträglichen Sicherungsverwahrung, dass man erst am Ende der Haftzeit durch eine kriminologische oder psychiatrische Begutachtung prüfen lässt, ob eine weitere Gefährdung gegeben ist.

Präsident Walter Momper: Eine Nachfrage, Herr Lux? - Bitte!

Benedikt Lux (Grüne): Danke! - Frau Senatorin! Empfinden Sie es daher nicht auch als ein übles Versäumnis, dass die Berliner Justiz immer noch kein Konzept für die erwachsenen Sicherungsverwahrten hat, obwohl es uns als Land obliegt, es bereits von der Antifolterkommission des Europarats im Jahr 2005 angemahnt und auch von den rot-roten Mitgliedern des Rechtsausschusses im letzten Jahr immer wieder angekündigt wurde?

Präsident Walter Momper: Frau Senatorin von der Aue - bitte!

Senatorin Gisela von der Aue (Senatsverwaltung für Justiz): Herr Abgeordneter Lux! Was Sie gesagt haben, stimmt so nicht. Erinnern Sie sich an unsere gemeinsame Sitzung des Rechtsausschusses in der Justizvollzugsanstalt Tegel! Sie haben von den Mitarbeitern dieser Anstalt, die für den Bereich der Sicherungsverwahrung verantwortlich zeichnen, gehört, dass die Anstalt in der Zusammenarbeit mit uns als Verwaltung gerade dabei ist, die Konzeption für die Sicherungsverwahrung zu überarbeiten. Wir befinden uns seit längerem in einem Diskussionsprozess. Einzelne Überlegungen hat Ihnen der Fachabteilungsleiter im Rahmen dieser Sitzung mitgeteilt.

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