O2-World: Demo direkt vor der Halle muss erlaubt sein
08.09.2008: Die Demonstration bis direkt vor der O2-World muss erlaubt sein, das Verbot ist eine erhebliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit.
Die Versammlungsbehörde hat Proteste gegen die Eröffnung der O2-World vor der Halle verboten. Das ist ein Anschlag auf die Versammlungsfreiheit. Der rot-rote Senat beweist erneut, dass ihm die Meinung der Berlinerinnen und Berliner schnuppe ist. Mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit das Interesse des Demo-Veranstalters schützt, die Demonstration in einer möglichst großen Nähe zu dem symbolhaltigen Ort stattfinden zu lassen. Möglichst große Nähe heißt hier: Bis unmittelbar vor die O2-Arena. Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf, diese Rechtsprechung zu beachten. (Siehe Heiligendamm-Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. 6. 2007 - 1 BvR 1423/07; Leitsatz 1)