Berichtspflicht ausweiten - Staatssekretär vernebelt Probleme
25.06.2008: Die Berichtspflicht über Telefonüberwachungen muss endlich ausgedehnt werden. Es muss kontrollierbar bleiben, warum und in welchem Maße überwacht wird. Eine Kontrolle ist hier zum Schutz der BürgerInnen unumgänglich.
Der Bericht zur Telefonüberwachung bestätigt alle Befürchtungen. Es werden mehr Personen und mehr Anschlüsse abgehört. Die Zahl der abgehörten Gespräche bei Betäubungsmitteldelikten bleibt im Vergleich zu anderen schwereren Straftaten unverhältnismäßig hoch. Die Ergebnisse geben Auskunft über den Umfang der Telefonüberwachung und deren Verteilung auf einzelne Deliktgruppen. Sie bringen aber überhaupt keine Erkenntnis über die Qualität, Effektivität und Rechtmäßigkeit der Telefonüberwachung. Bündnis 90/ Die Grünen fordern deshalb gemeinsam mit der FDP eine Ausdehnung der Berichtspflicht. Es muss klar sein, in wie vielen unrechtmäßig abgehört wurde und der Gesprächsinhalt gerichtlich nicht verwertet werden konnte. Außerdem wollen wir wissen, in welchen Fällen eine Telefonüberwachung maßgeblich für die Verurteilung war. Und: Es muss klar sein, wie viel Personen - tatsächlich und nicht als formal Betroffene - abgehört werden. Staatssekretär Liebers Erklärung für die Verdoppelung der abgehörten Anschlüsse und Personen vernebelt, wie unsensibel die Ermittlungsbehörden mit der Privatsphäre von Beschuldigten und deren - häufig unbeteiligten - Kontaktpersonen umgehen. Lieber sagt, viele Dealer haben mehrere Handies unter mehreren Namen angemeldet. Damit mag er Recht haben. Wieso dieser Trend erst 2007 eingesetzt haben soll und sich die Zahl der abgehörten Anschlüsse und Personen dadurch ausgerechnet von 2006 zu 2007 verdoppelt hat, kann er damit nicht erklären. Wenn Staatssekretär Lieber glaubt, wir lebten erst seit 2007 in einer Kommunikationsgesellschaft, dann wurde er in der Steinzeit geboren.