BVG muss Sicherheitskonzept vorlegen!

07.11.2008: Die BVG will in jeder Bahn Videoüberwachungen durchführen - rund um die Uhr! Dafür haben Sie erstens keine Rechtsgrundlage. Außerdem wurde die Effektivität der Maßnahmen noch nicht belegt. Es gibt - entgegen aller Versprechungen der BVG - immer noch keine Studie zur Wirksamkeit der Videoüberwachung.

Die Ankündigung der BVG, Videoaufzeichnungen 48 Stunden zu speichern, ist eine miese Nummer. Alle Welt redet vom Datenschutz, nur die BVG pfeift darauf. Sie hat keine gesetzliche Grundlage für eine 48 Stunden-Aufzeichnung, und auch die BVG steht in Berlin nicht über dem Gesetz! Es ist erschreckend, dass die BVG gegen gesetzliche Verpflichtungen verstößt: 2007 hat das Berliner Abgeordnetenhaus die flächendeckende Videoaufzeichnung im ÖPNV erlaubt. Gleichzeitig hat sie die BVG aber dazu verpflichtet, ein Sicherheitskonzept in Absprache mit dem Polizeipräsidenten vorzulegen (§ 31 Abs. 3a BlnDSG). Doch bislang hat niemand dieses Sicherheitskonzept gesehen. Im Gegenteil: Der Polizeipräsident muss Briefe an die BVG schreiben, weil der rot-rote Senat unfähig ist, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen.

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