Aus den Augen aus dem Sinn
19.06.2007: 4.100 Menschen hat Berlin in den letzten vier Jahren abgeschoben. Das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht ist nach wie vor zu streng
"ICH GEBE KEINE SEELE VERLOREN!" Im Beisein des evangelischen Bischofs Wolfgang Huber und des katholischen Kardinals Lehmann, huscht dem Berliner Innensenator Dr. Erhart Körting (SPD) ein wahrhaft christliches Bekenntnis über die Lippen. Der Applaus auf dem evangelischen Kirchentag zaubert ein mildes Lächeln in Körtings sonst sehr ernstes Gesicht. Die Realität für Tausende von Seelen, die eine Zuflucht und Zukunft in Deutschland und Berlin suchen, sieht aber ungebrochen bitter aus.
Zuletzt sorgte der Fall der 31jährigen Iranerin aus Jasmin K. für Aufmerksamkeit in Berlin. Ihr droht die Abschiebung. Im Iran ist sie zur Steinigung verurteilt, weil sie homosexuell ist. Im Frühjahr 2007 ist die 23jährige Nesrin T. in die Türkei abgeschoben worden. Sie konnte nur nach wochenlangen Protesten wieder zurückkommen. Sie lebte seit 14 Jahren in Berlin. In der Türkei wollte ihr Vater sie mit einem fremden Mann verheiraten. Die Ausländerbehörde warf ihr vor, ihre Eltern haben bei der Einreise einen falschen Namen angegeben. Ähnlich lief es bei Yilmaz S.. Die Ausländerbehörde begründete nach elf Jahren Aufenthalt in Deutschland, Yilmaz habe bei seiner Abschiebung nicht mitgewirkt. Eigentlich wollte Yilmaz seine deutsche Freundin heiraten und ist im "YAAM", einem beliebten Berliner Reggae-Club, seit 6 Jahren ein unverzichtbarer Mitarbeiter.
4.100 Menschen hat Berlin in den letzten vier Jahren abgeschoben. Das Schicksal eines einzelnen Menschen ist in den Aktenbergen der Berliner Ausländerbehörde festgehalten. Hat sie ein Recht auf Asyl? Wie lange lebte die Person in Deutschland? Hat sie Straftaten begangen? Konnte sie sich selbst versorgen? Was droht ihr bei der Abschiebung? Anhand der bekannt gewordenen Einzelfälle lässt sich häufig nur eines vermuten: Die Ausländerbehörde ermittelt einseitig und zu Lasten der Flüchtlinge.
So werden - wie bei Nesrin - auch Täuschungshandlungen der Eltern dem Kleinkind zugerechnet. Yilmaz wurde die Weigerung der türkischen Botschaft, ihm einen neuen Pass auszustellen, zum Verhängnis. Bei Jasmin hieß es nur, das Auswärtige Amt habe mit der Mutter gesprochen und diese habe die Homosexualität ihrer Tochter bestritten. Dass das Bekenntnis zu der Homosexualität den nahen Angehörigen schwerste Strafen einbringen kann, hat das Amt nicht berücksichtigt.
Aber nicht nur die Behörden geben viele Seelen verloren. Auch das deutsche Asyl- und Aufenthaltsrecht ist nach wie vor zu streng. Seit 1993 dürfen nur Menschen in Deutschland Asyl suchen, die nicht aus einem so genannten "sicheren Drittstaat" eingereist sind. Sonst droht die Abschiebung in das Einreiseland. Im letzten Jahr wurden von 30.759 gestellten Anträgen nur 251 bewilligt. Das bedeutet nicht ein mal jeder Hundertste bekommt in Deutschland Asyl. Nun hat der Bundestag ein "Bleiberecht" für langjährig geduldete Menschen beschlossen. Das sind deutschlandweit knapp 100.000 Flüchtlinge (Berlin: 8.000), die nun eine Chance haben, weil ihre Asylverfahren nach manchmal bis zu zehn Jahren abgelehnt worden sind.
Die Menschen müssen acht Jahre hier gelebt haben - (Paare oder Elternteil mit Kind: sechs Jahre); sie dürfen nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sein und sie müssen sich selbst versorgen können. Man sieht: Deutschland will nur Flüchtlinge, die wirtschaftlich brauchbar sind. An Alte, Schwache, Behinderte wird gar nicht erst gedacht. Außerdem ist es für einen Flüchtling quasi unmöglich das deutsche Aufenthaltsrecht hundertprozentig zu beachten. Flüchtlinge bekommen weniger Sozialleistungen, sie dürfen bislang nicht arbeiten oder nur wenn kein anderer die Arbeit haben will. Sie dürfen sich in vielen Fällen nicht aus Berlin oder dem Landkreis, in dem sie gemeldet sind, wegbewegen. Yilmaz und Nesrin sind nur zwei Beispiele, wie wenig großzügig das Bleiberecht ist.
Gefragt ist nicht nur eine bessere Politik im Bundestag. Auch Berlin kann als Bundesland eine großzügigere Politik machen. Innensenator Körting etwa kann nach dem Gesetz selbst Abschiebungen aussetzen und er kann die Empfehlungen der Härtefallkommission befolgen. Diese Kommission schlägt Personen vor, denen schwere menschliche Nachteile drohen, wenn sie abgeschoben werden. Im letzten Jahr hat Körting 157 Personen ein Bleiberecht erteilt. Die Härtefallkommission hat aber 273 Personen vorgeschlagen. Damit hat er 116 - wie er es auch den Bischöfen sagen müsste - Seelen verloren gegeben.
Meiner Meinung nach sollten alle Menschen nach drei Jahren hier bleiben können. Die Abschiebehaft und die Ausländerbehörde sollen abgeschafft werden. Straffällig gewordene Ausländer sollen auch hier bestraft werden. Und auf die Härtefallkommission muss mehr gehört werden.
Berliner Jugendforum. Erstveröffentlichung des Artikels ...Zum Artikel