Sondersitzung zum LBB Skandal
17.12.2008: Ich habe mit der CDU zusammen eine Sondersitzung des Datenschutzausschusses einberufen. Hier sollen die Umstände des Datenskandals bei der LBB geklärt werden.
Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen haben eine Sondersitzung des Datenschutzausschusses einberufen. Am Freitag, 19. Dezember 2008, um 11:00 Uhr im Abgeordnetenhaus wird dazu der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Berlins Hanns-Wilhelm Heibey, eine VertreterIn der Senatsverwaltung für Finanzen und ein Datenschutzexperte des Landeskriminalamts eingeladen. Die Fraktionen haben auch darum gebeten, dass der Ausschuss der Landesbank Berlin die Gelegenheit zur Stellungnahme einräumt.
Einziger Besprechungspunkt ist "Datenskandal bei der Landesbank Berlin - Auftragsdatenverwaltung im Land Berlin".
Dazu erklären Peter Trapp (CDU-Fraktion) und Benedikt Lux (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):
Die Berlinerinnen und Berliner haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, was mit den betroffenen Datensätzen der Landesbank Berlin passiert ist. Wir wollen aufklären und wir wollen wissen, wie weit das Ausmaß des Datenskandals ist. Es geht uns nicht darum, die Arbeit der zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu ersetzen und strafrechtliche Verantwortlichkeiten herauszuarbeiten. Gleichwohl sind durch den Skandal zehntausende sensibelste, personenbezogene Daten, wie Kreditkartennummer, Kontonummer und jede Bezahl-Aktion mit dem dazugehörigen Betrag, ans Tageslicht gekommen. Hier müssen Abgeordnete Ihrer Verantwortung nachkommen. Das ist auch in der Vorweihnachtszeit keine Zumutung.
Die Landesbank Berlin stand lange Zeit im Landeseigentum. Deshalb steht auch das Land Berlin in der Pflicht. Entscheidend ist für, welche Konsequenzen aus dem Skandal gezogen werden. Der Senat muss erklären, wie die Datenverarbeitung in Berliner Betrieben organisiert ist. Im sensiblen Bereich der Auftragsdatenverarbeitung hat in der letzten Zeit ein Skandal den nächsten gejagt. Hier muss Berlin alles tun, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Wir wollen auch wissen, ob die Berliner Polizei ausreichend gerüstet ist, um Datendelikte zu bekämpfen. Welche Erkenntnisse hat sie über Tategelegenheiten und reichen die Vorkehrungen der auftragsverarbeitenden oder der auftragsvergebenden Stellen aus?
Der Datenschutzbeauftragte hat in der Vergangenheit vielfach grundsätzliche Bedenken bei der Auftragsdatenverwaltung geäußert. In seinem jüngsten Bericht hat er auch die Banken zu einem sensibleren Umgang mit Kundendaten aufgefordert. Es ist an der Zeit, um über eine spürbare Stärkung des Datenschutzbeauftragten - gerade auch mit Blick auf die 2009 anstehenden Haushaltsberatungen - zu sprechen, so wie es bereits die Bundesjustizministerin den Ländern deutlich ins Stammbuch geschrieben hat.