Gentest für binationale Eltern

25.02.2010: Bezirke dürfen Vaterschaften bei binationalen Kindern anfechten. Dies ist seit zwei Jahren Praxis. Die Eltern bekommen nur dann noch eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie freiwillig zu einem Gentest gehen - wir werden ein kritisches Auge auf diese Praxis werfen und eine kritische Hinterfragung des Senats einfordern. Ein Artikel von Marina Mai.

Gentest für binationale Eltern - Artikel aus der taz von Marina Mai...zum Artikel

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