Gentest für binationale Eltern
25.02.2010: Bezirke dürfen Vaterschaften bei binationalen Kindern anfechten. Dies ist seit zwei Jahren Praxis. Die Eltern bekommen nur dann noch eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie freiwillig zu einem Gentest gehen - wir werden ein kritisches Auge auf diese Praxis werfen und eine kritische Hinterfragung des Senats einfordern. Ein Artikel von Marina Mai.
Gentest für binationale Eltern - Artikel aus der taz von Marina Mai...zum Artikel