Senat kann offensichtlich Datenschutz nicht gewährleisten
16.08.2007: Der Fall eines Leichenschauhauses, bei dessen Abriss vertrauliche Unterlagen einfach auf der Baustelle lagen, wirft die Frage auf, wie ernst es der Senat mit dem Datenschutz nimmt. Dieser Fall sollte die Verwaltung lehren in Zukunft keine einschlägigen Daten bei Umzügen oder Abrissen zu vergessen.
Senat kann offensichtlich Datenschutz nicht gewährleisten
Wie leichtfertig Datenschutz und Datensicherheit in der Stadt gehandhabt werden, zeigt erneut der Fall des Leichenschauhauses: Berge von vertraulichen, gerichtsmedizinischen Akten liegen auf der Abrissbaustelle in der Invalidenstraße 59 herum. Bauarbeiter und Polizei bemerkten die Brisanz der Akten vor Ort nicht, obwohl sie offen und einsehbar herumlagen. Es ist richtig, nun die Gründe für diese Datenpanne zu suchen. Viel wichtiger als die Suche nach den unmittelbar Verantwortlichen, ist aber die konsequente Vermeidung solcher Organisationsmängel für die Zukunft. Es muss unbedingt ausgeschlossen werden, dass auf ähnliche Weise sensible Akten etwa von Krankenhäusern, Gerichten oder Sozialämtern an die Öffentlichkeit geraten. Die Berliner Verwaltung und andere öffentliche Einrichtungen werden in den nächsten Zeiten umziehen oder leerstehende Gebäude abgerissen. Die Hoffnung liegt nun beim Berliner Datenschutzbeauftragten, dem Fall auf den Grund zu gehen und mögliche Gefahren bei zukünftigen Abrissen entgegen zu treten. Der Senat muss in der nächsten Sitzung des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit Rede und Antwort stehen, wer hier verantwortlich war und wie in Zukunft ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Datenschutz in der gesamten Senatsverwaltung gewährleistet wird.