Noch immer keine Fakten für Videoüberwachung!
09.10.2007: Wie die Regierung Straftaten verhindern will kann sie nicht begründen, dass sie der Polizei trotzdem erlaubt den gesamten Berliner Personennahverkehr flächendeckend und rund um die Uhr zu filmen, ist Realität.
Noch immer kann der Senat keine Begründung liefern, weshalb die Polizei den Berliner Personennahverkehr flächendeckend und rund um die Uhr per Video überwachen darf. In der heutigen Sitzung des Datenschutzausschusses konnten weder Zahlen noch Fakten geliefert werden, wie mit Videoüberwachung schwere Straftaten verhindert werden können. Der allgemeine Hinweis auf Terrorismus und Drogenhandel im Berliner Nahverkehr ist viel zu dünn. Alle bekannten Studien widerlegen die Hoffnung, mit Videoüberwachung die Kriminalität im ÖPNV einzudämmen. Eine von der BVG beauftragte, dann aber nicht veröffentlichte Studie stellt sogar fest: Mit dem Einsatz der Kameras sei keine erhebliche Veränderung der Sicherheitslage in der Berliner U-Bahn zu erwarten. Wir werden uns des Einsatzes von Videoüberwachung im öffentlichen Personennahverkehr auf gesetzlicher Grundlage nicht verschließen, wenn der Nutzen der Überwachung bei der Prävention von schwerer Kriminalität nachgewiesen wird. Wir lehnen es aber ab, auf bloße Mutmaßungen und unbegründete Annahmen hin, einem flächendeckenden Einsatz von Videoüberwachung zuzustimmen - und bisher konnte der Senat nur Mutmaßungen als Begründung anführen. Die Linke zeigt mit ihrer Zustimmung, dass sie nicht zum bürgerrechtlichen Spektrum der gehört. Ihre Jugendorganisation erklärt zu recht: Schäuble und Beckstein bekommen unerwartete Schützenhilfe von der Berliner Linken.