Faire Bedingungen für Volksentscheide statt rot-rotem Bürger-Misstrauens-Gesetz
29.05.2010: Rot-Rot misstraut den Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Anliegen über Volksbegehren und Volksentscheide befördern wollen. Die Bürgerentscheide brauchen faire Bedingungen, ohne rot-rote Hürden.
Den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung der Regelungen für direkte Demokratie auf Landesebene haben SPD und Linke im Rechtsausschuss abgelehnt Drucksache 16/2975. Rot-Rot misstraut den Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Anliegen über Volksbegehren und Volksentscheide befördern wollen: Ihr eigener Gesetzentwurf Drucksache 16/2985 sieht neue Hürden für die direkte Demokratie vor.
Kaum sind Versuche des Senats, Volksbegehren nicht zuzulassen, vor Berlins höchstem Gericht gescheitert, will der Senat eine verfassungsgerichtliche Vorabprüfung durchsetzen. Das wird der geforderten Gleichwertigkeit von parlamentarischer Gesetzgebung und Volksgesetzgebung nicht gerecht.
Zudem sollen Privatadressen von SpenderInnen für Volksbegehren veröffentlicht werden, und die InitiatorInnen von Volksbegehren werden bei fehlerhafte Verbuchung von Sachspenden mit dem Strafrecht bedroht. Das ist völlig überzogen, unpraktikabel und dient der Abschreckung von Bürgerinitiativen. Spendentransparenz ist wichtig und richtig. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dafür eine sachgerechte Lösung vorgeschlagen, die sich an den geltenden Bedingungen für Parteien orientiert.
Zudem befürwortet die Fraktion eine maßvolle Kostenerstattung für Volksbegehren und Volksentscheide von 10 Cent pro Unterschrift und Stimme. Das Geld soll aber nur bei korrekter Veröffentlichung der Spenden fließen. Faire Regelungen brauchen keine Drohung mit dem Strafrecht.
Von einer Zusammenlegung von Volksentscheiden mit Wahlen will Rot-Rot weiter nichts wissen. In der Terminfrage will der Senat weiter tricksen können - koste es, was es wolle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt, dass die CDU den Vorschlägen für faire und bürgerfreundliche Regelungen zugestimmt hat. Die rot-rote Koalition sollte sich gut überlegen, ob sie wirklich mit einem Bürger-Misstrauens-Gesetz in den Wahlkampf ziehen will.