Datenschutzgütesiegel einführen!

30.03.2007: Benedikt Lux, datenschutzpolitischer Sprecher erklärt:
Heute hat der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Alexander Dix, den Datenschutzbericht für das Jahr 2006 vorgestellt.

Heute hat der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Alexander Dix, den Datenschutzbericht für das Jahr 2006 vorgestellt. Daraus folgt: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist unterschiedlichsten Gefahren ausgesetzt. Niemand kann sich sicher sein, ob seine oder ihre Daten nicht doch unerkannt erhoben, gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden. Das belegen die vielen Beschwerden, die um 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2003 zugenommen haben.

Aber nicht nur staatliche Stellen, auch private Unternehmen sind mehr und mehr an Daten interessiert. In Zeiten der fortschreitenden technischen Möglichkeiten müssen die Bürgerinnen unbedingt mehr über Datenschutz und Datensicherheit informiert werden. Noch ist das weit verbreitete Motto "Was kann mir schon passieren, ich habe ja nichts zu befürchten?" das größte Hemmnis eines umfassenden Datenschutzrechts.

Eine gute Lösung wäre die Einführung eines Datenschutzgütesiegels. Datenschutzrechtlich unbedenkliche Verfahren erhalten so einen wirtschaftlichen Vorteil. Voraussetzung hierfür ist die Einführung eines Datenschutzauditrechts auf Bundes- oder EU-Ebene. Erste Erfahrungen in Schleswig-Holstein zeigen, wie erfolgreich das Gütesiegel sein könnte.

Herrn Dix und seinen Mitarbeitern gebührt Dank. Ohne sie wäre konkrete Datenschutzpolitik in Berlin nicht machbar.

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