Berliner Versammlungsbehörde verhindert geplante Demo
14.06.2007: Heute gaben BewohnerInnen und UnterstützerInnen der Köpi, dem autonomen Wohnprojekt in der Köpenicker Str. 137 bekannt, dass ihre angemeldete Demonstration nicht wie geplant verlaufen kann...
Heute gaben BewohnerInnen und UnterstützerInnen der Köpi, dem autonomen Wohnprojekt in der Köpenicker Str. 137 bekannt, dass ihre angemeldete Demonstration nicht wie geplant verlaufen kann. Die AnmelderInnen wollten zunächst über den Ku’damm laufen. Dort befindet sich ein Büro der "Sanus AG", die unmittelbar am Kauf der Köpi beteiligt war. Die BewohnerInnen der Köpi befinden sich bis heute im Ungewissen, wer hinter den rätselhaften Firmen steht, die das Grundstück ersteigert haben. MieterInnen haben aber ein Recht zu wissen, wer nun der eigentliche Eigentümer ihres Wohnraums ist und was er mit ihm vorhat. Nicht zu verstehen ist, weshalb die Versammlungsbehörde den geplanten Verlauf der Demonstration verbietet. Die Demonstrationsfreiheit umfasst immer das Recht, die Route so zu wählen, dass der friedlichen Protest an diejenigen gelangt, die ihn auch vernehmen sollen. Die AnmelderInnen der Demonstration haben bislang immer kooperiert. Die letzte Demonstration am 5. Mai war absolut friedlich. Der pauschale Hinweis auf Ausschreitungen in Kopenhagen und Rostock ist grundrechtsfeindlich und paranoid. Die Versammlungsbehörde hat den Auftrag, friedliche Versammlungen zu ermöglichen und nicht zu verhindern. Der Senat muss sich fragen lassen, ob das Demonstrationsrecht für Autonome nur verstümmelt gilt. Die neuen Eigentümer der Köpi müssen endlich Farbe bekennen und mit den BewohnerInnen ins Gespräch kommen.