Anfrage zur Anwendung des ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz)

Meine Schriftliche Anfrage zur Anwendung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetztes Berlin (ASOG) vom 11.02.2022  Drucksache 19 / 10 968 sowie die Antwort vom 02.03.2022 von der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport.

Das ASOG ist das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin. Es regelt die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der Berliner Ordnungsbehörden und der Berliner Polizei. 
In meiner Schriftlichen Anfrage habe ich mich nach der Anwendung des polizeilichen Präventivgewahrsams erkundigt. Denn gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 ASOG kann die Polizei eine Person vorbeugend in Gewahrsam nehmen, wenn dies unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straft oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern. 
Zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 wurden 1174 Einbringungen nach dem ASOG in den Gewahrsamen der Polizei Berlin vorgenommen (Quelle: Polizeiliches Landesystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung – Gewahrsamsmodul, Stand: 16. Februar 2022). Diese verteilten sich auf 669 Personen im Jahr 2020 und 505 Personen im Jahr 2021. Leider konnte auf einen Großteil meiner Fragen keine Antwort gegeben werden. 

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