Heute haben wir im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses das neue Berliner Katastrophenschutzgesetz besprochen. Durch dieses werden die Selbsthilfe der Bevölkerung, die lebensnotwendige Versorgung in Katastrophenfällen und bei Großschadensereignisse der Umwelt- & Tierschutz gestärkt.
Auch die Mitwirkung von Betreibenden kritischer Infrastrukturen, Krankenhäuser und Spontanhelfer*innen wird verbindlich geregelt und abgesichert. Auch die Finanzierung der Hilfsorganisationen wird durch den Gesetzesentwurf verbessert.
Jedes Gesetz ist nur so gut wie sein Vollzug: Das heißt wir müssen die unterschiedlichsten Szenarien planen und dafür vorsorgen. Nur so kommen wir im Ernstfall durch die Katastrophe bzw. den Großschaden.
Den Gesetzesentwurf findet Ihr hier:
https://parlament-berlin.de/ados/18/InnSichO/vorgang/iso18-0390-v.pdf…
Mehr Informationen findet Ihr hier: https://www.morgenpost.de/berlin/article232070765/Staat-soll-bei-Katastrophen-frueher-die-Kontrolle-uebernehmen.html
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