Verbesserung des Katastrophenschutzes in Berlin

Heute haben wir im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses das neue Berliner Katastrophenschutzgesetz besprochen. Durch dieses werden die Selbsthilfe der Bevölkerung, die lebensnotwendige Versorgung in Katastrophenfällen und bei Großschadensereignisse der Umwelt- & Tierschutz gestärkt.

Auch die Mitwirkung von Betreibenden kritischer Infrastrukturen, Krankenhäuser und Spontanhelfer*innen wird verbindlich geregelt und abgesichert. Auch die Finanzierung der Hilfsorganisationen wird durch den Gesetzesentwurf verbessert.

Jedes Gesetz ist nur so gut wie sein Vollzug: Das heißt wir müssen die unterschiedlichsten Szenarien planen und dafür vorsorgen. Nur so kommen wir im Ernstfall durch die Katastrophe bzw. den Großschaden.

Den Gesetzesentwurf findet Ihr hier:

https://parlament-berlin.de/ados/18/InnSichO/vorgang/iso18-0390-v.pdf…

Mehr Informationen findet Ihr hier: https://www.morgenpost.de/berlin/article232070765/Staat-soll-bei-Katastrophen-frueher-die-Kontrolle-uebernehmen.html 

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