Polizei und innere Sicherheit

Rot-rot-grün hat in den letzten vier Jahren bewiesen, dass innere Sicherheit und die Stärkung von Bürger*innenrechten vereinbar sind. Im Koalitionsvertrag wurde dieses Vorhaben im Freiheits- und Sicherheitspaket festgehalten, das zudem den Opferschutz stärkt,  Verkehrssicherheit verbessert sowie Transparenz und demokratische Kontrolle ermöglichen soll.

Wir Grüne haben mit unserem Freiheitsrechtestärkungspaket für mehr Freiheitsrechte, für Mitbestimmung und demokratische Kontrolle, dass die innere Sicherheit mit gezielten Maßnahmen stärkt.

Im Gegensatz zu den massiven Verschärfungen, die andere Bundesländer mit der Reformierung ihrer Polizeigesetze vorangetrieben haben, haben wir in Berlin eine Alternative vorangebracht, die den Rechtsstaat stärkt, statt Grundrechte abzubauen. Die wichtigsten Neuerungen/Änderungen:

  • die/der unabhängige Beauftragte für Bürger*innen und Polizei
  • das Versammlungsfreiheitsgesetz
  • das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG)

Am 19.11.2020 wurde im Plenum die Einführung einer/s unabhängigen Bürger*innen – und Polizeibeauftragten für Berlin beschlossen.

  • Anlaufstelle für Beschwerden über die Polizei und Missstände in den Sicherheitsbehörden
  • dem Parlament zugeordnet, damit unabhängig von der Polizei
  • bundesweit am unabhängigsten
  • mit vielen Befugnissen ausgestattet

Das Versammlungsfreiheitsgesetz soll das aus dem Jahr 1978 geltende Gesetz ablösen. Der Beschluss soll im Plenum am 11.02.2021 erfolgen.

  • Recht auf ungehinderten Zugang zu Versammlungen
  • Recht auf freie Berichterstattung durch die Medien
  • Recht auf Gegendemonstrationen
  • bundesweit erstmalige Verankerung des Deeskalationsgebotes für die Polizei

Das ASOG wird noch im Innenausschuss beraten bevor es zum Beschluss ins Plenum kommt.

  • Unterbindungsgewahrsam wird auf max. 48 Stunden verkürzt
  • gesetzliche Regelung für die Veröffentlichung kriminalitätsbelasteter Orte, an denen ohne Verdacht kontrolliert wird
  • eigene Rechtsgrundlagen für wichtige Vorfeldmaßnahmen gegen Gefährder*innen
  • verbesserter Schutz für zeugnisverweigerungsberechtigte Personen