Rede zum neuen Berliner Polizeigesetz

Letzte Woche haben wir im Abgeordnetenhaus die Reform des Berliner Polizeigesetzes (des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz, ASOG) beschlossen. Während der Bund und die Länder in den letzten Jahren Polizeigesetze uferlos verschärften und Bürger*innenrechte abbauten, schlagen wir in Berlin eine ausgewogene Reform zwischen mehr Bürger*innenrechten und der gezielten Erweiterung polizeilicher Kompetenzen – unter hohen rechtsstaatlichen Hürden – vor.

Dazu gehört die Telekommunikationsüberwachung unter strengen Auflagen im Kampf gegen Terrorismus, Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Rechtsschutz für Polizist*innen, wenn diese Schüsse abgeben müssen.
Wir setzen uns für Bürger*innenrechte ein, stärken den Opferschutz und schränken verdachtslose Kontrollen ein. Wir stärken die Persönlichkeitsrechte Trans- und intergeschlechtlicher Personen, sorgen dafür, dass legale Prostitution kein Grund mehr für Kontrollen und Wohnungsbetretungen ist und fördern auch die Verkehrssicherheit.


Wir setzen damit die größte ASOG-Reform seit Mitte der 2000er Jahre um. Klassischer Weise ist das ja eine Sache für sogenannte Große Koalitionen. Nachdem die CDU in in Ihrer Berliner Regierungszeit überhaupt nicht zum Erfolg kam, musste sich #R2G dieses Themas annehmen. Damit zeigen wir – neben dem Versammlungsfreiheitsgesetz und der Einführung einer Polizeibeauftragten – wie handlungsfähig wir in der Innenpolitik sind.
Mehr zum ASOG findet Ihr hier: https://gruene-fraktion.berlin/rot-rot-gruen-modernisiert-das-allgemeine-sicherheits-und-ordnungsgesetz-asog/

Einen Beitrag des RBB findet Ihr hier: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2021/03/polizeigesetz-polizei-bodycams-racial-profiling-berlin-.html

Und hier meine Rede: 

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